Mietbedingungen

Bogen und Zubehör nachfolgend nur „Mietbogen“ genannt.

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§ I. Pflichten des Vermieters:

1.Gebrauchstauglichkeit des Mietbogens

Der Vermieter überlässt dem Mieter einen einwandfreien Mietbogen zum Gebrauch. Sichtbare Mängel sind von Mieter sofort zu beanstanden. Wird der Mietbogen zugeschickt, gelten als Frist einer schriftlichen Beanstandung acht Werktage nach Erhalt der Ware. Bei Abholung wird der Zustand des Mietbogens im Mietvertrag schriftlich festgehalten.

2.Wartung und Reparatur

Der Mietbogen wird vom Vermieter gewartet. Sollte während der Mietzeit eine Reparatur oder Wartung notwendig werden, darf der Mieter diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchführen lassen.

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§ II. Pflichten des Mieters

1.Obhutspflicht

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietbogen sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Bei Beschädigungen oder Verschmutzungen des zurückgegebenen Mietbogens, die über übliche Gebrauchsspuren hinausgehen, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für Reparatur und/oder Reinigung dem Mieter in Rechnung zu stellen. Ist die Beschädigung und/oder Verschmutzung nicht durch Reparatur und/oder Reinigung zu beseitigen, oder liegen die Kosten für Reparatur und/oder Reinigung über dem Neuwert des Mietbogens, so verpflichtet sich der Mieter, den Mietbogen zu kaufen oder den entsprechenden Neupreis als Schadensersatz zu entrichten.

2.Haftungsfreistellung

Der Mieter ist verpflichtet eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen um den Mietbogen zu nutzen. Er stellt darüber hinaus den Vermieter von allen Forderungen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietbogens entstehen könnten.

3.Mietpreis

Der Mietpreis, Mietsachen und Mietdauer werden durch den umseitigen Mietvertrag festgelegt.

4.Zahlungspflicht

Der vereinbarte Mietpreis ist mit Vertragsunterzeichnung fällig. Sollte der Mietvertrag verlängert werden, ist der Mietpreis zum Zeitpunkt der Verlängerung fällig. Der Mietbogen bleibt bis zum Kauf oder der Rückgabe das Eigentum des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder ausbleibender Rückgabe des Mietbogens diesen zurückzufordern, ohne auf seine Ansprüche zu verzichten. Evtl. Versandkosten für den Mietbogen trägt der Mieter. Rücksendungen müssen vorher angekündigt werden und werden nur angenommen, wenn sie per Paket frei erfolgen.

5.Kündigung

Der Mietvertrag ist auf einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Eine separate Kündigung ist nicht notwendig. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den Mietbogen bei Tages- und Wochenendmiete am letzten Tag des Mietzeitraums, bei Monatsmieten bis spätestens 3 Tage nach Ablauf des Mietzeitraumes auf eigene Kosten wieder zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Rückgabe des Bogens nicht innerhalb dieser Frist, wird eine weitere Mietperiode in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.

6.Änderung der Anschrift

Eine Änderung der Anschrift des Mieters ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer Ermittlung der neuen Anschrift des Mieters trägt dieser die dadurch entstehenden Kosten.

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§ III. Sonstiges

1.Beschädigungen und Verluste

Für beschädigte oder verlorene Pfeile ist ein Betrag vom 7,00 € pro Pfeil zu entrichten. Bei Beschädigung oder Verlust von sonstigem Zubehör ist der Wiederbeschaffungswert zu entrichten.

 

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